Das KfW-Programm 455-B für barrierefreies Wohnen ist seit Juli 2026 gestoppt. Erfahren Sie, was das für Ihre Immobilie bedeutet und welche Alternativen es gibt.
Wer seinen Wohnraum barrierefrei umgestalten wollte und auf die Unterstützung des Staates gehofft hat, steht aktuell vor einer veränderten Situation: Das KfW-Programm 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ ist seit dem 30. Juli 2026 gestoppt. Die bereitgestellten 50 Millionen Euro sind vollständig ausgeschöpft. Rund 26.800 Wohneinheiten wurden seit der Wiederauflage im April 2026 gefördert – eine beeindruckende Zahl, die zeigt, wie groß der Bedarf in Deutschland ist.
Für Eigentümer im Großraum Pfalz und Rheinhessen stellt sich damit die Frage: Welche Optionen bleiben? Und was bedeutet das für den Wert meiner Immobilie? Bei Effenzio Immobilienentwicklung GmbH beraten wir Sie schnell, sicher, stressfrei – und helfen Ihnen, die richtigen Schlüsse zu ziehen.
Das Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ der KfW existiert seit 2009 und fördert bauliche Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Wohngebäuden. Dazu gehören unter anderem der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen – Maßnahmen, die angesichts des demografischen Wandels immer bedeutsamer werden.
Ende 2024 lief das Programm zunächst aus, da im Bundeshaushalt 2025 keine Mittel eingeplant waren. Mit dem Haushalt 2026 wurden dann erneut 50 Millionen Euro beschlossen, woraufhin das Programm am 8. April 2026 zu unveränderten Konditionen neu aufgelegt wurde. Die hohe Nachfrage ließ den Fördertopf jedoch bereits Anfang August 2026 leerlaufen – in weniger als vier Monaten.
Die Zahlen sprechen für sich: Seit April 2026 wurden Zusagen für rund 26.800 Wohneinheiten aus rund 21.400 Anträgen mit einem Volumen von rund 46,1 Millionen Euro erteilt. Die durchschnittliche Förderung je Wohneinheit lag bei rund 1.720 Euro.
Wer vor dem Förderstopp einen Antrag bei der KfW eingereicht hat, muss sich keine Sorgen machen: Bereits gestellte Anträge werden von der KfW weiterhin bearbeitet. Sind alle Fördervoraussetzungen erfüllt, wird laut KfW „in den nächsten Tagen“ eine Zusage erteilt und der Zuschuss reserviert. Die Auszahlung erfolgt, sobald die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachgewiesen ist.
Die Förderhöhe war dabei wie folgt gestaffelt:
Zur Frage einer möglichen Wiederaufnahme äußerte sich die KfW zurückhaltend: „Sollten im Jahr 2027 erneut Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen bereitgestellt werden, wird eine Antragstellung wieder möglich sein.“ Eine konkrete Zusage seitens des Bundesbauministeriums liegt bislang nicht vor.
Auch wenn der Zuschuss-Topf vorerst leer ist, gibt es eine relevante Alternative: das KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ (159). Über dieses Programm werden zinsverbilligte Kredite für altersgerechte Umbaumaßnahmen bereitgestellt. Die förderfähigen Kosten betragen bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Wichtig: Dieser Kredit kann nicht direkt bei der KfW beantragt werden, sondern muss über eine Bank beantragt werden.
Für viele Eigentümer, die ihre Immobilie langfristig halten oder vermieten möchten, kann diese Kreditlösung ein sinnvoller Weg sein, um Barrierefreiheit zu schaffen und den Wohnwert nachhaltig zu steigern – auch ohne direkten Zuschuss.
Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) stehen beim barrierefreien Umbau vor besonderen rechtlichen Anforderungen. Grundsätzlich gilt: Betrifft die Maßnahme ausschließlich das Sondereigentum und entsteht keinem anderen Eigentümer ein unverhältnismäßiger Nachteil, kann der Eigentümer die Maßnahme eigenständig umsetzen – ohne Zustimmung der Miteigentümer (§ 13 Abs. 2 WEG).
Anders sieht es aus, wenn Gemeinschaftseigentum betroffen ist – etwa wenn eine Badezimmertür in einer tragenden Wand verbreitert werden soll oder neue Leitungen im Gemeinschaftseigentum verlegt werden müssen. In diesen Fällen ist ein Beschlussantrag in der Eigentümerversammlung erforderlich. Experten empfehlen, diesen frühzeitig und mit konkreten Ausführungsplänen sowie Handwerkerangeboten vorzubereiten.
Nach dem Wohnungseigentumsgesetz hat jeder Eigentümer einen Rechtsanspruch auf angemessene bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum, die der Barrierefreiheit dienen – sogenannte privilegierte Maßnahmen. Der Bundesgerichtshof stellte 2024 klar, dass solche Maßnahmen im Grundsatz als angemessen gelten. Als unangemessen gilt nur noch der atypische Sonderfall.
Hinsichtlich der Kosten gilt: Der antragstellende Eigentümer trägt die Kosten allein – es sei denn, ein gemeinschaftlicher Beschluss mit doppelt qualifizierter Mehrheit (mehr als zwei Drittel der Stimmen, die zugleich mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentieren) kommt zustande. In diesem Fall werden die Kosten auf alle Eigentümer verteilt.
Barrierefreie Wohnungen sind auf dem Immobilienmarkt gefragter denn je. Der demografische Wandel sorgt dafür, dass altersgerechtes Wohnen zunehmend als Qualitätsmerkmal wahrgenommen wird – sowohl von Käufern als auch von Mietern. Wer jetzt in barrierefreie Maßnahmen investiert, steigert nicht nur die Lebensqualität, sondern auch die Attraktivität und den Marktwert seiner Immobilie.
Kompetenz trifft Klarheit: Als erfahrener Partner im Immobilienverkauf für den Großraum Pfalz und Rheinhessen kennt Effenzio die regionalen Marktbedingungen genau. Wir unterstützen Sie dabei, den optimalen Zeitpunkt und Weg für Ihre Immobilienentscheidung zu finden – ob Verkauf, Vermietung oder Weiterentwicklung Ihres Bestands.
Wurde das KfW-Programm 455-B endgültig eingestellt?
Nein, nicht endgültig. Das Programm wurde gestoppt, weil das Budget von 50 Millionen Euro seit dem 30. Juli 2026 vollständig ausgeschöpft ist. Die KfW stellt eine mögliche Wiederaufnahme für 2027 in Aussicht, sofern erneut Bundesmittel bereitgestellt werden.
Was passiert mit meinem bereits eingereichten Förderantrag?
Bereits gestellte Anträge werden von der KfW weiterhin bearbeitet. Sind alle Fördervoraussetzungen erfüllt, erhalten Antragsteller laut KfW „in den nächsten Tagen“ eine Zusage und der Zuschuss wird reserviert. Die Auszahlung erfolgt nach Nachweis der Einhaltung der Fördervoraussetzungen.
Welche Alternative gibt es zum ausgeschöpften Zuschuss-Programm?
Als Alternative steht das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ (159) zur Verfügung. Über dieses Programm können zinsverbilligte Kredite für barrierefreie Umbaumaßnahmen mit förderfähigen Kosten von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit beantragt werden – allerdings nicht direkt bei der KfW, sondern über eine Bank.
Darf ich als WEG-Eigentümer barrierefreie Umbaumaßnahmen einfach durchführen?
Das hängt davon ab, ob ausschließlich Ihr Sondereigentum betroffen ist. Dann können Sie die Maßnahme in der Regel eigenständig umsetzen. Sobald Gemeinschaftseigentum betroffen ist, ist ein Beschlussantrag in der Eigentümerversammlung erforderlich. Grundsätzlich haben Sie als Eigentümer einen Rechtsanspruch auf angemessene barrierereduzierende Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum.
Lohnt sich ein barrierefreier Umbau trotz fehlendem Zuschuss?
Ja, denn barrierefreie Wohnungen sind am Immobilienmarkt zunehmend gefragt. Der demografische Wandel macht altersgerechtes Wohnen zu einem wichtigen Qualitätsmerkmal, das den Marktwert und die Vermietbarkeit einer Immobilie langfristig steigern kann.
Der Förderstopp beim KfW-Programm 455-B wirft Fragen auf – besonders wenn Sie überlegen, Ihre Immobilie zu verkaufen oder weiterzuentwickeln. Wählen Sie den Weg, der zu Ihnen passt: Ob direkter Verkauf an Effenzio oder die professionelle Vermarktung über unseren Maklerservice – wir bieten Ihnen 100% Zuverlässigkeit und persönliche Beratung im Großraum Pfalz und Rheinhessen. Zwei Wege – ein sicheres Ziel.
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