Die Einspeisevergütung für Solarstrom entfällt für neue Anlagen ab 2027. Wer bis 31.12.2026 handelt, sichert sich 20 Jahre Förderung nach EEG 2023.
Wer eine Photovoltaikanlage besitzt oder plant, steht aktuell vor einer wichtigen Entscheidung: Die staatliche Einspeisevergütung, die Betreibern von Solaranlagen über 20 Jahre garantierte Einnahmen sichert, soll nach dem Willen der Bundesregierung für neue Anlagen abgeschafft werden. Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den Regierungsentwurf für das EEG 2027 beschlossen. Für Immobilieneigentümer im Großraum Pfalz und Rheinhessen – und deutschlandweit – bedeutet das: Wer bis zum 31. Dezember 2026 eine neue PV-Anlage in Betrieb nimmt, sichert sich die bewährte Förderung nach dem EEG 2023 für volle 20 Jahre, ohne Rückzahlungspflicht.
Bei Effenzio begleiten wir Sie nicht nur beim Immobilienverkauf, sondern informieren Sie auch über regulatorische Entwicklungen, die den Wert Ihrer Immobilie direkt beeinflussen. Denn eine Photovoltaikanlage kann ein starkes Verkaufsargument sein – vorausgesetzt, die Rahmenbedingungen stimmen. Kompetenz trifft Klarheit: Hier finden Sie alle wesentlichen Fakten im Überblick.
Die Einspeisevergütung wird seit dem 1. Februar 2024 alle sechs Monate um ein Prozent gesenkt. Die jüngste Anpassung trat am 1. August 2026 in Kraft. Für Anlagen, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 in Betrieb genommen werden, gelten folgende Fördersätze gemäß § 21 Abs. 1 und § 53 Abs. 1 EEG:
Anspruchsberechtigt sind Betreiber mit einer Leistung bis 1.000 Kilowattpeak (kWp), die im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert sind. Die jeweils gültigen Vergütungssätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur regelmäßig zum Stichtag.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Geht man von einer Mindestlebensdauer einer privaten Photovoltaikanlage von 20 Jahren aus, könnten bei einem Wegfall der Einspeisevergütung Einnahmen zwischen 11.000 Euro und 12.500 Euro verloren gehen. Das ist kein marginaler Unterschied – das ist ein substanzieller finanzieller Nachteil, der bei der Investitionsentscheidung berücksichtigt werden sollte.
Besonders betroffen wären Mieterstromprojekte in Mehrfamilienhäusern. Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) im Auftrag von Green Planet Energy zeigt: Kleine und mittlere Mieterstromprojekte wären ohne die gesicherte Einspeisevergütung finanziell nicht mehr tragfähig. Schon im aktuellen Status quo liegt die jährliche interne Verzinsung bei kleinen Projekten (acht Wohneinheiten) bei lediglich 1,1 Prozent, bei mittleren Projekten (30 Wohneinheiten) bei 2,8 Prozent und bei großen Projekten (150 Wohneinheiten) bei 5,4 Prozent – die Rentabilitätsschwelle liegt bei zwei bis vier Prozent. Wirtschaftlich lohnt sich der Betrieb erst ab vier Prozent. Die vollständige IW-Studie zu den Auswirkungen auf Mieterstromprojekte ist öffentlich zugänglich.
Parallel zur Förderreform plant die Bundesnetzagentur eine Neuregelung der Netzentgelte. Die sogenannte Reform der „Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom“ (Agnes) soll zum 1. Januar 2029 in Kraft treten. Kern der Änderung: Eigentümer von Photovoltaikanlagen – sogenannte Prosumer, die eigenen Strom erzeugen und weniger aus dem Netz beziehen – sollen künftig einen höheren Grundpreis zahlen.
Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller begründet die Maßnahme mit dem Gebot der Fairness: „Wer seinen Strom selbst erzeugt, trägt bisher weniger zur Finanzierung des Netzes bei. Aber auch er verlässt sich auf das Netz, wenn die Sonne nicht scheint und der Speicher leer ist.“ Die zusätzlichen Kosten werden lokal unterschiedlich ausfallen und voraussichtlich weniger als 100 Euro pro Jahr betragen. Balkonkraftwerke sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Kleinverbraucher ohne eigene Erzeugungsanlage sind ebenfalls nicht betroffen – für sie ändert sich an der grundsätzlichen Systematik nichts.
Für PV-Anlagen, die nach dem 25. Februar 2025 installiert wurden, gelten besondere Regelungen rund um Smart Meter. Ist eine solche Anlage mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet, entfällt die Vergütung in Zeiträumen, in denen besonders viel Strom gleichzeitig ins Netz eingespeist wird. Die 20-jährige Vergütungsfrist verlängert sich in diesen Fällen um die Dauer der vergütungsfreien Zeiträume.
Anlagen ohne Smart Meter können dafür maximal 60 Prozent ihrer Leistung ins Stromnetz einspeisen, wie Martin Brandis vom Verbraucherzentrale Bundesverband erläutert. Im besten Fall wird der überschüssige Strom selbst verbraucht oder in einer Batterie gespeichert. Im ungünstigsten Fall wird die Anlagenleistung heruntergedrosselt.
Gute Nachrichten auf der steuerlichen Seite: Die Einnahmen aus der Einspeisevergütung sind rückwirkend seit 2022 von der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer befreit. Für selbst genutzte Einfamilienhäuser gilt eine Obergrenze von 30 kWp, für Mehrfamilienhäuser von 15 kWp pro Wohneinheit.
Auch für Balkonkraftwerke gilt seit 2022 Steuerfreiheit – sowohl bei der Einkommensteuer als auch bei der Gewerbesteuer. Beim Erwerb und der Installation von PV-Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden fällt in der Regel keine Umsatzsteuer an. Das gilt ebenso für den selbst verbrauchten Solarstrom. Überschüssiger Strom, der gratis ins Netz eingespeist wird oder in einen Speicher fließt, bleibt ebenfalls umsatzsteuerfrei.
Den politischen Hintergrund liefert ein Monitoringbericht, den das Bundeswirtschaftsministerium unter Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) im September 2025 vorgestellt hat. Der Bericht enthält zehn Schlüsselmaßnahmen und betont einen stärkeren Fokus auf Kosten und Versorgungssicherheit. Reiche argumentiert, dass sich eine Solaranlage mit Batteriespeicher auch ohne Förderung rechne und zu Spitzenzeiten ohnehin zu viel Strom erzeugt werde.
Das ist der Kontext, in dem die Abschaffung der fixen Einspeisevergütung zu verstehen ist – und ein klares Signal an alle, die noch von der bestehenden Förderung profitieren möchten: Die Zeit zum Handeln ist jetzt.
Für Eigentümer, die ihre Immobilie in absehbarer Zeit verkaufen möchten, ist eine PV-Anlage mit gesicherter Einspeisevergütung ein wertsteigerndes Merkmal. Gleichzeitig sollte die bevorstehende Änderung der Netzentgelte ab 2029 in die Gesamtberechnung einfließen. Bei Effenzio Immobilienentwicklung GmbH beraten wir Sie schnell, sicher, stressfrei – ob Sie Ihre Immobilie direkt an uns verkaufen oder den klassischen Maklerweg wählen möchten. Wählen Sie den Weg, der zu Ihnen passt.
Bis wann muss ich meine PV-Anlage in Betrieb nehmen, um die Einspeisevergütung nach EEG 2023 zu erhalten?
Sie müssen Ihre Neuanlage bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nehmen. Dann erhalten Sie die Förderung für volle 20 Jahre ohne Rückzahlungspflicht – zu dem Vergütungssatz, der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gilt.
Wie hoch sind die aktuellen Einspeisevergütungen für neue PV-Anlagen?
Für Anlagen, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 in Betrieb gehen, beträgt die Vergütung bei Teileinspeisung für Gebäude je nach Anlagengröße zwischen 5,50 und 7,70 Cent pro Kilowattstunde. Bei Volleinspeisung sind es zwischen 10,24 und 12,22 Cent pro Kilowattstunde.
Was ändert sich bei den Netzentgelten für PV-Anlagenbesitzer ab 2029?
Ab dem 1. Januar 2029 sollen Prosumer – also Eigentümer von PV-Anlagen, die weniger Strom aus dem Netz beziehen – einen höheren Grundpreis für die Netznutzung zahlen. Die Mehrkosten werden lokal unterschiedlich sein und voraussichtlich unter 100 Euro pro Jahr liegen. Balkonkraftwerke sind ausgenommen.
Sind Einnahmen aus der Einspeisevergütung steuerpflichtig?
Nein. Rückwirkend seit 2022 sind Einnahmen aus der Einspeisevergütung von der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer befreit – vorausgesetzt, die Nennleistung übersteigt bei Einfamilienhäusern nicht 30 kWp und bei Mehrfamilienhäusern nicht 15 kWp pro Wohneinheit.
Lohnt sich eine PV-Anlage für Mieterstromprojekte in Mehrfamilienhäusern noch?
Das hängt von der Projektgröße ab. Laut einer Studie des IW Köln sind kleine und mittlere Mieterstromprojekte ohne die gesicherte Einspeisevergütung finanziell kaum tragfähig. Große Projekte mit 150 Wohneinheiten weisen eine interne Verzinsung von 5,4 Prozent auf und überschreiten die Rentabilitätsschwelle. Kleinere Projekte liegen teils deutlich darunter.
Sie möchten wissen, wie eine PV-Anlage den Wert Ihrer Immobilie beeinflusst – oder stehen kurz vor einem Verkauf und suchen einen verlässlichen Partner? Bei Effenzio Immobilienentwicklung GmbH erhalten Sie eine persönliche, unverbindliche Beratung – schnell, sicher, stressfrei. Wählen Sie den Weg, der zu Ihnen passt: direkter Verkauf an Effenzio oder professionelle Vermarktung mit unserem Maklernetzwerk. 100% Zuverlässigkeit – das ist unser Versprechen.
Wir schätzen Ihren Beitrag! Wenn Sie Fragen haben, uns Feedback geben oder einfach nur Hallo sagen möchten, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns über das unten angegebenen Kontaktformular zu kontaktieren.