CO2-Preis bleibt 2027 stabil – erst ab 2028 drohen Anstiege durch den EU-Emissionshandel ETS-2. Was Immobilieneigentümer jetzt wissen und beachten sollten.
Der CO2-Preis bleibt vorerst stabil. Der Koalitionsausschuss hat sich am 12. Mai 2026 darauf geeinigt, den nationalen CO2-Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne, der ursprünglich nur für 2026 vorgesehen war, auch für das Jahr 2027 beizubehalten. Teurer wird es damit erst ab 2028. Für Immobilieneigentümer, Vermieter und Käufer im Großraum Pfalz und Rheinhessen bedeutet das: kurzfristig mehr Planungssicherheit – aber mittel- und langfristig bleiben die Fragen offen. Kompetenz trifft Klarheit: Wer heute die richtigen Entscheidungen trifft, ist morgen besser aufgestellt.
Auslöser für die deutsche Entscheidung ist eine Anpassung auf europäischer Ebene. Die Einführung des europäischen Emissionshandels für die Segmente Gebäude und Verkehr – bekannt als ETS-2 – wurde von 2027 auf 2028 verschoben. Grundlage dafür ist das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz, das im März 2025 in Kraft getreten ist. Es legt einen einheitlichen Rechtsrahmen fest, der künftig auch den Gebäudesektor in den EU-Emissionshandel einbezieht.
Ohne diese Verschiebung wäre durch die gesetzlich vorgesehene Übergangsregelung im deutschen Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bereits 2027 ein nationaler CO2-Preis von 75 bis 85 Euro pro Tonne möglich gewesen – bevor mit dem Start des ETS-2 im Jahr 2028 wieder ein Rückgang erwartet worden wäre. Die Verschiebung verhindert diesen kurzfristigen Preissprung. Zur Umsetzung des Koalitionsbeschlusses muss das BEHG entsprechend geändert werden. Länder und Verbände konnten zum Referentenentwurf aus dem Umweltministerium bis zum 15. Juli 2026 Stellungnahmen abgeben.
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW hat in seiner Stellungnahme vom 16. Juli 2026 eindringlich vor stark steigenden und schwer kalkulierbaren Belastungen für Vermieter und Mieter gewarnt. GdW-Präsident Axel Gedaschko begrüßt die kurzfristige Stabilisierung, warnt aber zugleich: „Jeder Euro, den Wohnungsunternehmen zusätzlich für CO2-Kosten aufbringen müssen, fehlt bei der energetischen Sanierung, dem altersgerechten Umbau und dem Erhalt bezahlbarer Wohnungen.“
Der GdW formuliert drei zentrale Forderungen an die Politik:
Die Kernbotschaft ist klar: Die CO2-Bepreisung muss Investitionen in die Wärmewende ermöglichen – nicht verhindern. Wer als Eigentümer jetzt handelt, behält die Kontrolle über seine Immobilie und ihre Zukunftsfähigkeit.
Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online gibt Entwarnung für kurzfristige Panikreaktionen: Laut ihrer Einschätzung wird der ETS-2 das Heizen in Deutschland nur moderat verteuern. Der europäische Emissionshandel ersetzt lediglich das nationale System, der Preisanstieg dürfte dabei überschaubar ausfallen. Würde der Preis nach 2027 beispielsweise auf 75 Euro pro Tonne CO2 steigen, kämen nach Berechnungen der Experten etwa 70 Euro pro Jahr dazu – ein Betrag, der über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) als Fördermittel und Entlastungsmaßnahmen an Verbraucher zurückfließen soll.
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Die politischen Reaktionen auf den Koalitionsbeschluss fallen gespalten aus. Thomas Gebhart (CDU), Obmann der Unionsfraktion im Umweltausschuss, zeigte sich erleichtert: „Es wäre nicht vermittelbar gewesen, wenn der Preis im kommenden Jahr bei uns in Deutschland einfach weiter steigt, während man sich EU-weit für eine Verschiebung der Einführung der europaweiten CO2-Bepreisung für Gebäude und Verkehr um ein Jahr entschieden hat.“
Die Grünen hingegen kritisieren den Beschluss. Die klimapolitische Sprecherin der Fraktion, Lisa Badum, sagte: „Wer den CO2-Preis einfriert, verschiebt nur die Probleme, statt sie zu lösen.“ Badum sprach sich stattdessen für ein sozial gestaffeltes Klimageld aus, das an die Bürger ausgezahlt würde – als echte Entlastung für Geringverdienende und gleichzeitig als Anreiz für klimafreundliches Verhalten.
Auf EU-Ebene will die Kommission am 17. Juli 2026 zudem eine Überarbeitung des Emissionshandels für Industrie und Energiebranche (ETS-1) vorstellen, womit das Thema weiter an Dynamik gewinnt.
Für Eigentümer im Großraum Pfalz und Rheinhessen ergibt sich aus diesen Entwicklungen eine klare Botschaft: Die Zeit bis 2028 ist eine Phase relativer Planungssicherheit – und diese sollte genutzt werden. Wer eine Immobilie verkaufen möchte, tut gut daran, den energetischen Zustand des Objekts realistisch einzuschätzen. Denn steigende CO2-Kosten werden sich mittel- bis langfristig auf die Attraktivität und den Marktwert von Bestandsimmobilien auswirken.
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Das Einfrieren des CO2-Preises für 2027 schafft kurzfristig Luft – aber ab 2028 sind Preissteigerungen einkalkuliert. Für Immobilieneigentümer bedeutet das: Die nächsten Monate sind die richtige Zeit, um energetische Modernisierungen zu planen, Fördermöglichkeiten zu sichern oder eine strategische Verkaufsentscheidung zu treffen. Zwei Wege – ein sicheres Ziel: Effenzio begleitet Sie professionell und persönlich, egal welchen Weg Sie einschlagen.
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Warum bleibt der CO2-Preis 2027 stabil?
Der Koalitionsausschuss hat am 12. Mai 2026 beschlossen, den nationalen CO2-Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne auch für 2027 beizubehalten. Hintergrund ist die Verschiebung des europaweiten Emissionshandels ETS-2 von 2027 auf 2028, die durch das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz vom März 2025 geregelt ist.
Ab wann steigt der CO2-Preis wieder?
Ab 2028 ist mit einem Anstieg zu rechnen, wenn der europäische Emissionshandel ETS-2 für Gebäude und Verkehr startet. Ohne die Verschiebung wäre bereits 2027 ein Preis von 75 bis 85 Euro pro Tonne möglich gewesen.
Wie stark verteuert der ETS-2 das Heizen?
Laut der Beratungsgesellschaft co2online dürfte der Anstieg moderat ausfallen. Bei einem Preis von beispielsweise 75 Euro pro Tonne CO2 kämen etwa 70 Euro pro Jahr hinzu. Die Einnahmen sollen über den Klima- und Transformationsfonds als Fördermittel an Verbraucher zurückfließen.
Welche Forderungen stellt die Wohnungswirtschaft?
Der GdW fordert unter anderem eine Untersuchung der Wechselwirkungen zwischen ETS-2 und dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz, die Umsetzung der Carnot-Methode bei der Emissionsaufteilung sowie Maßnahmen gegen Preisspekulation bei Emissionszertifikaten.
Was bedeutet die CO2-Preisentwicklung für den Immobilienverkauf?
Steigende CO2-Kosten beeinflussen mittel- bis langfristig die Attraktivität und den Marktwert von Bestandsimmobilien. Eigentümer sollten den energetischen Zustand ihrer Immobilie prüfen und gegebenenfalls Modernisierungen oder eine strategische Verkaufsentscheidung in Betracht ziehen – am besten mit professioneller Beratung.
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