Hessen weitet die Mietpreisbremse auf 71 Kommunen aus. Mieterbund fordert mehr Schutz, CDU und SPD reagieren unterschiedlich auf die neue Verordnung.
Hessen plant eine deutliche Ausweitung der Mieterschutzverordnung. Statt bisher 49 sollen künftig 71 hessische Städte und Gemeinden als Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten und damit unter die Mietpreisbremse fallen. Das geht aus dem Entwurf der neuen Verordnung hervor, über den auch hessenschau.de berichtet. Für Mieterinnen und Mieter in diesen Kommunen bedeutet das: Bei Neuvermietungen darf die Miete künftig höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Fraktionen von SPD und CDU im hessischen Landtag begrüßen die neuen Regeln. Die wohnungspolitische Sprecherin der SPD, Elke Barth, erklärte, mit der Verordnung werde bezahlbares Wohnen gesichert und der Mieterschutz ausgeweitet. Sie verwies darauf, dass in den Ballungszentren derzeit fast jeder dritte Mieterhaushalt mehr als 40 Prozent seines Nettoeinkommens für die Miete ausgibt – eine enorme Belastung für viele Haushalte.
Trotz der spürbaren Ausweitung bleibt der Landesverband des Deutschen Mieterbundes unzufrieden. Verbandsvorsitzender Gert Reeh forderte die schwarz-rote Landesregierung auf, weitere Kommunen in die Mietpreisbremse aufzunehmen. „Die hessischen Mieter benötigen die neue Verordnung dringend, denn derzeit steigen die Mieten ungebremst weiter“, so Reeh. Besonders betroffen seien Ballungsgebiete und Universitätsstädte, in denen es praktisch keine bezahlbaren Wohnungen mehr gebe – aber im Grunde gelte das für fast ganz Hessen.
Verbandsdirektorin Eva-Maria Winckelmann nannte als konkretes Beispiel die Stadt Kassel, die aus ihrer Sicht ebenfalls einen nachweisbar angespannten Wohnungsmarkt aufweist, im Entwurf aber nicht berücksichtigt wurde. Auch die sogenannte Kündigungsbeschränkung bei der Umwandlung von Wohnraum sorgt für Kritik: Im aktuellen Entwurf beträgt die Frist für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen sechs Jahre, nachdem in Hessen bislang acht Jahre galten. Der Mieterbund hätte sich hier das gesetzlich erlaubte Höchstmaß von zehn Jahren gewünscht.
Vor diesem Hintergrund fordert der hessische Mieterbund zusätzliches Geld von der Landesregierung, um insgesamt mehr Wohnraum zu schaffen. Laut Reeh fehlen in Hessen derzeit Hunderttausende Wohnungen, darunter mindestens 80.000 Sozialwohnungen. Bleibe die Verordnung aus, steige das Armutsrisiko für Mieter weiter, und auch die kommunalen Haushalte würden zusätzlich belastet, warnte Reeh. Er sieht sogar den sozialen Frieden gefährdet, wenn Wohnungen nicht wieder günstiger würden.
Die CDU-Fraktion betont einen anderen Aspekt der neuen Regelung. Der wohnungsbaupolitische Sprecher Heiko Kasseckert verwies darauf, dass das Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen Anfang des Jahres ausgelaufen sei. Zuvor waren in Hessen etwa 253.000 Mietwohnungen in 53 Kommunen von diesem Verbot betroffen. Seit 2022 seien die Wohnungsumwandlungen in Frankfurt und Wiesbaden um mehr als 85 Prozent zurückgegangen. Weil das Verbot nun nicht mehr gilt und die Sperrfrist auf sechs Jahre reduziert wurde, spricht Kasseckert von einem wichtigen Signal für Eigentumsbildung, Investitionen und Modernisierung.
Die Diskussion um die Mietpreisbremse in Hessen ist nicht neu. Wie hessenschau.de berichtet, hatte das Amtsgericht Frankfurt die bisherige hessische Mietpreisbremse für unwirksam erklärt. Begründet wurde dies damit, dass die Landesregierung die alte Verordnung auf rechtswidriger Grundlage verlängert habe. Seit vergangenem November galt die Regelung damit faktisch nicht mehr, was bei vielen Mieterinnen und Mietern für Verunsicherung sorgte. Der Verein Haus & Grund rechnete seinerzeit mit weitreichenden Folgen für Vermieter und Mieter gleichermaßen. Die neue, ausgeweitete Mieterschutzverordnung soll nun auf rechtlich solider Basis für klare Verhältnisse sorgen.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Immobilien in den betroffenen hessischen Kommunen verändert sich mit der neuen Verordnung die Kalkulationsgrundlage bei Neuvermietungen. Wer eine Immobilie besitzt und über einen Verkauf nachdenkt, steht dabei oft vor einer wichtigen Entscheidung: Soll die Vermarktung über einen Makler erfolgen, oder lohnt sich ein direkter Verkauf?
Genau hier setzt Effenzio Immobilienentwicklung GmbH an. Als zuverlässiger Partner im Großraum Pfalz und Rheinhessen tritt Effenzio sowohl als Makler als auch als direkter Käufer auf. Wählen Sie den Weg, der zu Ihnen passt – schnell, sicher, stressfrei. Zwei Wege – ein sicheres Ziel: Entweder Sie profitieren von einem maßgeschneiderten Vermarktungskonzept mit persönlicher Beratung, oder Sie verkaufen Ihre Immobilie direkt an Effenzio, ohne langwierigen Vermarktungsprozess. Kompetenz trifft Klarheit – mit regionaler und überregionaler Expertise sowie einem starken Netzwerk für umfassende Beratungsleistungen.
Die geplante Ausweitung der Mietpreisbremse auf 71 hessische Kommunen zeigt, wie angespannt die Lage auf vielen regionalen Wohnungsmärkten weiterhin ist. Während SPD und CDU die neue Verordnung als wichtigen Schritt begrüßen, mahnt der Mieterbund weitere Nachbesserungen an. Für Immobilieneigentümer bedeutet die neue Rechtslage vor allem eines: Wer jetzt plant, eine Immobilie zu vermieten oder zu verkaufen, sollte sich frühzeitig über die konkreten Auswirkungen in der eigenen Kommune informieren.
Wie viele hessische Kommunen sollen künftig unter die Mietpreisbremse fallen?
Laut dem Entwurf der neuen Mieterschutzverordnung sollen künftig 71 Städte und Gemeinden als Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten, bisher waren es 49.
Warum kritisiert der Mieterbund die neue Verordnung trotz der Ausweitung?
Der hessische Mieterbund fordert, weitere Kommunen wie Kassel aufzunehmen, da dort nachweisbar ebenfalls ein angespannter Wohnungsmarkt bestehe. Zudem kritisiert er die verkürzte Kündigungsfrist von sechs statt zehn Jahren bei Wohnungsumwandlungen.
Was hat sich bei der Kündigungsfrist für Eigenbedarfskündigungen geändert?
Im neuen Entwurf beträgt die Frist für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen nach Umwandlung sechs Jahre, zuvor galten in Hessen acht Jahre.
Warum war die alte Mietpreisbremse in Hessen zeitweise unwirksam?
Das Amtsgericht Frankfurt erklärte die bisherige Verordnung für unwirksam, weil die Landesregierung sie nach Gerichtsauffassung auf rechtswidriger Grundlage verlängert hatte. Seit November galt die Regelung damit faktisch nicht mehr.
Was sollten Immobilieneigentümer in Hessen jetzt beachten?
Eigentümer vermieteter Immobilien in den betroffenen Kommunen sollten die neuen Vorgaben bei Neuvermietungen beachten und sich bei geplanten Verkäufen frühzeitig beraten lassen, um die passende Vermarktungsstrategie zu wählen.
Sie überlegen, Ihre Immobilie in der Pfalz oder in Rheinhessen zu verkaufen, und möchten wissen, welcher Weg für Sie der richtige ist? Effenzio Immobilienentwicklung GmbH berät Sie persönlich und zeigt Ihnen beide Optionen auf – Maklerverkauf oder Direktverkauf. Nehmen Sie Kontakt auf und erfahren Sie, wie Sie mit 100% Zuverlässigkeit zu Ihrem sicheren Verkaufsziel kommen.
Wir schätzen Ihren Beitrag! Wenn Sie Fragen haben, uns Feedback geben oder einfach nur Hallo sagen möchten, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns über das unten angegebenen Kontaktformular zu kontaktieren.