Effenzio Logo

EU AI Act: KI-Kompetenz und neue Pflichten für die Immobilienbranche

Der EU AI Act bringt neue KI-Pflichten für die Immobilienbranche – von Schulungen bis Transparenzpflichten ab August 2026. Jetzt informiert handeln.

KI in der Immobilienbranche: Was jetzt zählt

Künstliche Intelligenz verändert die Arbeitswelt in einem Tempo, das kaum jemand vorhergesehen hat – und die Immobilienbranche bildet dabei keine Ausnahme. Ob bei der Erstellung von Exposés, der Bewertung von Bewerbungen oder der Kommunikation mit Interessenten: KI-Systeme sind längst Teil des Arbeitsalltags. Doch mit dem Einsatz dieser Technologien gehen nun klare rechtliche Pflichten einher. Der EU AI Act, die Verordnung (EU) 2024/1689, ist im August 2024 in Kraft getreten und wird schrittweise umgesetzt. Für Immobilienunternehmen bedeutet das: Handlungsbedarf jetzt – schnell, sicher, stressfrei informiert und vorbereitet sein.

Schulungspflicht seit Februar 2025: KI-Kompetenz ist Pflicht

Seit dem 2. Februar 2025 gilt nach Artikel 4 der KI-Verordnung eine klare Anforderung: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit KI-Systemen arbeiten, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Das betrifft auch Unternehmen der Immobilienbranche, die beispielsweise KI-gestützte Tools zur Marktanalyse, Objektbewertung oder Kundenkommunikation einsetzen.

Was konkret unter „KI-Kompetenz“ zu verstehen ist, lässt die Verordnung offen. Sie verweist darauf, dass technische Kenntnisse, Erfahrungen, Ausbildung und Schulung der Mitarbeitenden ebenso berücksichtigt werden müssen wie der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden. Konkrete Umsetzungsmaßnahmen schreibt die Verordnung nicht vor – mögliche Formate sind etwa interne Workshops, Lehrgänge oder externe E-Learning-Kurse. Zum Grundwissen sollte ein Verständnis der allgemeinen Funktionsweise von KI gehören, insbesondere von Large Language Models (LLMs), sowie ein Bewusstsein für datenschutzrechtliche und gesellschaftliche Risiken.

Transparenzpflichten ab August 2026: KI-Inhalte müssen gekennzeichnet werden

Ab dem 2. August 2026 werden die Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Acts anwendbar. Immobilienunternehmen, die KI zur Erstellung oder Veränderung von Texten, Bildern oder anderen Inhalten einsetzen und diese veröffentlichen, müssen dies künftig kenntlich machen. Die Pflicht betrifft Systeme, die unmittelbar mit Menschen interagieren, KI-generierte oder manipulierte Inhalte erzeugen, Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung einsetzen oder Deepfakes sowie bestimmte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse publizieren.

Für die technische Kennzeichnung synthetischer Inhalte gilt dabei eine Nachfrist bis zum 2. Dezember 2026, wie Mathias Herrmann, Geschäftsführer der Alleherzen GmbH, erläutert. Trotz zwischenzeitlicher Verschiebungen anderer Fristen – das EU-Parlament beschloss am 16. Juni 2026 Vereinfachungen für risikoreiche KI-Systeme, deren zentrale Verpflichtungen nun schrittweise erst ab dem 2. Dezember 2027 beziehungsweise dem 2. August 2028 gelten – bleibt der Termin für die Transparenzpflichten unverändert bestehen. Herrmann rät: „Unternehmen sollten jetzt konkret prüfen, ob und wo sie unter die Transparenzpflichten fallen.“

Verbotene KI-Praktiken: Was die Branche wissen muss

Ebenfalls seit dem 2. Februar 2025 gilt das Verbot von KI-Systemen mit unannehmbarem Risiko. Für die Immobilienbranche sind insbesondere folgende verbotene Praktiken nach Artikel 5 der KI-Verordnung relevant:

  • Unterschwellige Beeinflussungen und absichtliche manipulative Techniken
  • Die Ausnutzung der Schutzbedürftigkeit von Personen
  • Schlechterstellende Einstufungen auf Grundlage des sozialen Verhaltens, bestimmter persönlicher Eigenschaften oder Persönlichkeitsmerkmale
  • Die Ableitung von Emotionen einer natürlichen Person am Arbeitsplatz

Darüber hinaus unterliegen KI-Systeme mit hohem Risiko strengen Regeln. Dazu zählen auch HR-relevante Anwendungen, wie die Analyse und Filterung von Bewerbungen, die Bewertung von Bewerberinnen und Bewerbern oder die Veröffentlichung gezielter Stellenanzeigen – Bereiche, die in Immobilienunternehmen jeder Größe eine Rolle spielen.

GPAI-Modelle und Geldbußen: Die Uhr tickt

Seit dem 2. August 2025 gelten zusätzlich Pflichten für Anbieter sogenannter General Purpose AI (GPAI)-Modelle – also Allzweckmodelle wie Large Language Models, zu denen auch das generative Sprachmodell von ChatGPT zählt. Anbieter solcher Modelle sind verpflichtet, Urheberrechte zu beachten, technische Dokumentationen zu erstellen und Transparenz über verwendete Trainingsdaten sicherzustellen. Für Modelle, die vor dem 2. August 2025 in der EU in Verkehr gebracht wurden, gilt eine Übergangsregelung bis zum 2. August 2027.

Wer gegen die seit August 2025 geltenden Verpflichtungen verstößt, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen: bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des Jahresumsatzes. Dabei sollen die Mitgliedstaaten eigene Vorschriften festlegen und dabei die Situation von kleinen und mittleren Unternehmen besonders berücksichtigen.

KI-Umsetzungsgesetz und KI-Service Desk: Unterstützung für KMU

Am 29. Juli 2026 ist das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) in Kraft getreten. Es regelt vor allem die Zuständigkeiten der Behörden und enthält Aufsichts- und Bußgeldvorschriften. Eine zentrale Rolle übernimmt dabei die Bundesnetzagentur. Für Immobilienunternehmen – insbesondere kleine und mittelständische Betriebe – ist der KI-Service Desk der Bundesnetzagentur eine hilfreiche Anlaufstelle: Er soll Unternehmen, Behörden und Organisationen dabei unterstützen, die EU-Verordnung rechtssicher umzusetzen.

Was Immobilienunternehmen jetzt tun sollten

Kompetenz trifft Klarheit – das ist das Gebot der Stunde. Wer in der Immobilienbranche KI-Systeme einsetzt oder plant einzusetzen, sollte jetzt konkret handeln. Die wichtigsten Schritte im Überblick:

  1. Bestandsaufnahme: Welche KI-Systeme werden im Unternehmen genutzt oder entwickelt?
  2. Risikokategorisierung: Fallen die genutzten Systeme unter minimales, hohes oder unannehmbares Risiko?
  3. Schulungsmaßnahmen: Welche Mitarbeitenden benötigen KI-Kompetenz und in welcher Form?
  4. Kennzeichnungspflichten prüfen: Werden KI-generierte Inhalte veröffentlicht, die ab August 2026 gekennzeichnet werden müssen?
  5. Rechtliche Beratung einholen: Gerade bei HR-relevanten KI-Anwendungen empfiehlt sich frühzeitig juristischer Rat.

Die Anforderungen des EU AI Acts mögen auf den ersten Blick vielschichtig wirken – doch sie bieten auch eine Chance: Unternehmen, die frühzeitig handeln, schaffen Vertrauen bei Kundinnen, Kunden und Mitarbeitenden und positionieren sich als verlässliche Partner in einer zunehmend digitalen Branche.

Bei der Effenzio Immobilienentwicklung GmbH stehen Verlässlichkeit und Transparenz im Mittelpunkt – ob beim Immobilienverkauf oder in der digitalen Kommunikation. Wählen Sie den Weg, der zu Ihnen passt, und setzen Sie auf einen Partner, der Entwicklungen wie den EU AI Act nicht als Hürde, sondern als Orientierungsrahmen für 100% Zuverlässigkeit versteht.

Quellen

Häufig gestellte Fragen

Was ist der EU AI Act und warum ist er für die Immobilienbranche relevant?

Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist eine EU-weite Verordnung zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz, die im August 2024 in Kraft getreten ist. Sie betrifft alle Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder einsetzen – darunter auch Immobilienunternehmen, die KI etwa für Objektbewertungen, Exposé-Erstellung oder Bewerberprozesse nutzen.

Seit wann gilt die Schulungspflicht für KI-Kompetenz?

Die Pflicht, die KI-Kompetenz von Mitarbeitenden sicherzustellen, gilt seit dem 2. Februar 2025. Unternehmen müssen nach Artikel 4 der KI-Verordnung dafür sorgen, dass alle Personen, die KI-Systeme betreiben oder nutzen, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen.

Was sind die Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Acts?

Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen in bestimmten Fällen die Nutzung von KI kennzeichnen – zum Beispiel wenn KI-generierte oder manipulierte Inhalte veröffentlicht werden. Für die technische Kennzeichnung synthetischer Inhalte gilt eine Nachfrist bis zum 2. Dezember 2026.

Welche KI-Praktiken sind seit Februar 2025 verboten?

Verboten sind unter anderem unterschwellige Beeinflussungen, die Ausnutzung der Schutzbedürftigkeit von Personen, schlechterstellende Einstufungen auf Basis persönlicher Eigenschaften sowie die Ableitung von Emotionen am Arbeitsplatz. Diese Verbote gelten seit dem 2. Februar 2025.

Welche Geldbußen drohen bei Verstößen gegen den EU AI Act?

Seit dem 2. August 2025 können Geldbußen von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des Jahresumsatzes verhängt werden. Die Mitgliedstaaten legen eigene Vorschriften fest und sollen dabei die Situation von kleinen und mittelständischen Unternehmen besonders berücksichtigen.

Jetzt rechtssicher und zukunftsorientiert handeln

Sie haben Fragen dazu, wie der EU AI Act Ihr Immobilienunternehmen betrifft? Die Effenzio Immobilienentwicklung GmbH steht Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite – mit persönlicher Beratung und klarem Blick auf das, was wirklich zählt. Wählen Sie den Weg, der zu Ihnen passt, und nehmen Sie noch heute Kontakt auf.

Jetzt Beratung anfragen auf effenzio.com


Effenzio Logo grau
Email: info@effenzio.com
Unsere Standorte:
Kaiserslautern
Flörsheim-Dalsheim
1
Kontakt
2
Unterlagen
3
Datenschutz
WhatsApp vorhanden?
    Datenschutz*

    Kontaktformular

    Wir schätzen Ihren Beitrag! Wenn Sie Fragen haben, uns Feedback geben oder einfach nur Hallo sagen möchten, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns über das unten angegebenen Kontaktformular zu kontaktieren.