Strom-Netzentgelte steigen 2027, neue Vertragsregeln gelten seit Juni 2025: Was Vermieter und Eigentümer jetzt wissen müssen, erklärt Effenzio kompakt.
Wer eine Immobilie besitzt, verwaltet oder vermietet, kennt die Frage gut: Was verändert sich bei den Nebenkosten – und wie wirkt sich das auf meine Mieter oder den Wert meiner Immobilie aus? Aktuell sorgen vor allem die Strom-Netzentgelte für Gesprächsstoff. Denn 2027 wird die staatliche Entlastung geringer ausfallen als noch in diesem Jahr. Was das bedeutet, welche neuen gesetzlichen Regelungen für Stromverträge gelten und was Gerichte in der Vergangenheit zu Tarifsplitting entschieden haben – wir fassen es für Sie übersichtlich zusammen.
Netzentgelte machen rund ein Viertel des Strompreises aus. Sie sind die Gebühren, die Netzbetreiber für die Nutzung der Strominfrastruktur erheben – und sie sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Hauptgrund: der kostspielige Netzausbau im Zuge der Energiewende. Tausende Kilometer neuer Stromleitungen sind geplant, um den im Norden erzeugten Windstrom in die großen Verbrauchszentren im Süden zu transportieren.
Bislang dämpfte ein staatlicher Zuschuss aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) diese Belastung. Laut dem aktuellen Regierungsentwurf zum KTF-Wirtschaftsplan ist für 2027 jedoch nur noch ein Zuschuss von rund 5,5 Milliarden Euro geplant – verglichen mit 6,5 Milliarden Euro im Jahr 2026. Das entspricht einer Kürzung von knapp 15 Prozent.
Was das konkret bedeutet, hat das Vergleichsportal Verivox berechnet: Fällt beim Zuschuss eine Milliarde Euro weg, ist ein Anstieg der durchschnittlichen Stromnetzgebühren für Haushalte von mehr als drei Prozent zu erwarten – was einem Gesamtanstieg der durchschnittlichen Strompreise um rund ein Prozent entspricht. In absoluten Zahlen heißt das laut Verivox:
Verivox-Energieexperte Thorsten Storck weist dabei auf regionale Unterschiede hin: „Je nach Wohnort kann die Erhöhung der Netzentgelte deutlich stärker, aber auch gar nicht ins Gewicht fallen.“ Netzgebiete mit eigener Stromerzeugung seien weniger stark von den Übertragungsnetzentgelten abhängig als Regionen mit geringer lokaler Erzeugung.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) betont außerdem, dass konkrete Aussagen zu Preisentwicklungen derzeit noch nicht möglich seien: „Wie sich die Strompreise im Einzelfall entwickeln, kann erst beurteilt werden, wenn die konkreten Netzentgelte berechnet wurden und die übrigen Preisbestandteile feststehen.“ Die vorläufigen Netzentgelte für 2027 sollen am 1. Oktober 2026 veröffentlicht werden.
Mehr als die Netzentgelte machen für Endverbraucher Steuern, Abgaben und Umlagen aus – mit einem Durchschnittsanteil von 34 Prozent am Strompreis. Der BDEW fordert daher, die Stromsteuer für alle Verbraucher auf das europäische Mindestmaß von 0,1 Cent pro Kilowattstunde zu senken. Aktuell liegt sie bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde. So kämen Entlastungen unmittelbar und gleichmäßig bei allen Verbrauchern an. Weitere Informationen zu den Netzentgelten stellt die Bundesnetzagentur bereit.
Neben den Kostenfragen gibt es auch eine wichtige rechtliche Neuerung, die Vermieter und Verwalter kennen müssen. Am 6. Juni 2025 trat eine Änderung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft. Gemäß § 20a EnWG ist keine rückwirkende Anmeldung oder Abmeldung für Stromlieferverträge mehr zulässig.
Das bedeutet konkret: Wer einzieht oder auszieht, muss dies frühzeitig beim Energieversorger melden – in der Regel spätestens zwei Werktage vor dem tatsächlichen Wechseltermin, manche Versorger verlangen sogar einen 14-tägigen Vorlauf. Versäumt ein Mieter die rechtzeitige Anmeldung, fällt er automatisch in die Grundversorgung des Energieversorgers vor Ort – oft zu ungünstigeren Konditionen.
Wer auszieht und die Abmeldung vergisst, bleibt vertraglich gebunden, bis er sich aktiv abmeldet. Der bis dahin verbrauchte Strom – auch nach dem Auszug – wird in Rechnung gestellt. Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) sieht diese Regelung kritisch: Sie sei unpraktisch und könne zu Streit führen, wenn ehemalige Mieter die Stromkosten für Nachmieter übernehmen sollen.
Ebenfalls neu: Der Zählerstand ist nach der neuen Rechtslage nicht mehr das entscheidende Kriterium für den Vertragsübergang. Relevant ist stattdessen die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) – eine elfstellige Zahl, die in der Regel auf der Stromrechnung zu finden ist.
Der Immobilienverband Deutschland (IVD) empfiehlt Verwaltern, Mieter anlässlich eines Mieterwechsels oder der Vertragsbeendigung aktiv über die neuen Pflichten zu informieren. Eine praktische Orientierungshilfe bietet die IVD-Checkliste Stromversorgung bei Mieterwechsel. Diese hilft dabei, den Prozess schnell, sicher und stressfrei zu gestalten – und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Zusätzlich hat die Bundesnetzagentur bereits am 21. März 2024 beschlossen, dass der Wechsel des Stromanbieters technisch innerhalb von 24 Stunden an Werktagen möglich sein muss. Auch diese Regelung trat am 6. Juni 2025 in Kraft.
Während der Energiekrise hatten viele Grund- und Ersatzversorger für Neu- und Bestandskunden unterschiedliche Preise angesetzt. Diese sogenannte Tarifsplit-Praxis beschäftigte zahlreiche Gerichte:
Der Gesetzgeber hat auf diese Rechtsunsicherheiten reagiert: Seit Juli 2022 ist ein Tarifsplitting in der Grundversorgung gesetzlich verboten. In der Ersatzversorgung dürfen weiterhin höhere Preise angesetzt werden.
Steigende Betriebskosten und veränderte Rechtslage beim Stromvertrag – das sind Themen, die den Wert und die Attraktivität einer Immobilie direkt beeinflussen. Wer seine Immobilie verkaufen möchte, sollte diese Entwicklungen kennen. Denn Käufer und Investoren fragen zunehmend nach Nebenkosten, rechtlicher Klarheit und Zukunftssicherheit.
Kompetenz trifft Klarheit: Bei Effenzio Immobilienentwicklung GmbH erhalten Sie nicht nur Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie – sondern auch fundierte Beratung rund um alle Faktoren, die den Wert Ihrer Liegenschaft beeinflussen. Wählen Sie den Weg, der zu Ihnen passt: entweder den direkten Verkauf an Effenzio oder die professionelle Vermarktung über unser Maklernetzwerk – zwei Wege, ein sicheres Ziel.
Wie stark steigen die Stromkosten durch die Kürzung des KTF-Zuschusses 2027?
Fällt beim staatlichen Zuschuss eine Milliarde Euro weg, ist laut Verivox ein Anstieg der durchschnittlichen Stromnetzgebühren für Haushalte von mehr als drei Prozent zu erwarten. Für den durchschnittlichen Strompreis bedeutet das einen Anstieg von rund einem Prozent. Ein Drei-Personen-Haushalt mit 4.000 kWh Jahresverbrauch zahlt voraussichtlich rund zwölf Euro mehr pro Jahr.
Was müssen Mieter bei einem Umzug seit Juni 2025 beim Stromvertrag beachten?
Seit dem 6. Juni 2025 ist gemäß § 20a EnWG keine rückwirkende Anmeldung oder Abmeldung für Stromlieferverträge mehr möglich. Mieter müssen sich spätestens zwei Werktage vor dem Einzug oder Auszug beim Energieversorger an- bzw. abmelden. Wer die Frist versäumt, fällt automatisch in die Grundversorgung – oder bleibt an den alten Vertrag gebunden.
Was ist die MaLo-ID und warum ist sie jetzt wichtig?
Die MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer) ist eine elfstellige Zahl, die in der Regel auf der Stromrechnung steht. Mit der neuen Regelung im EnWG ist sie – nicht mehr der Zählerstand – das entscheidende Kriterium für den Vertragsübergang bei einem Mieterwechsel.
Ist Tarifsplitting beim Strom noch erlaubt?
Seit Juli 2022 ist das Tarifsplitting in der Grundversorgung gesetzlich verboten – Grund- und Neukundenpreise müssen identisch sein. In der Ersatzversorgung dürfen hingegen weiterhin höhere Preise angesetzt werden.
Was sollten Vermieter und Verwalter beim Mieterwechsel in Sachen Strom tun?
Der Immobilienverband Deutschland (IVD) empfiehlt, Mieter bei Mieterwechsel aktiv über die neuen Anmelde- und Abmeldepflichten zu informieren. Eine entsprechende Checkliste hat der IVD veröffentlicht. So lassen sich Streitigkeiten über offene Stromkosten und automatische Grundversorgungstarife von vornherein vermeiden.
Steigende Nebenkosten, neue Rechtspflichten, sich verändernde Marktbedingungen: Es gibt viele Gründe, über den Verkauf einer Immobilie nachzudenken. Bei Effenzio Immobilienentwicklung GmbH begleiten wir Sie schnell, sicher und stressfrei – egal ob Sie direkt an uns verkaufen oder die Vermarktung über unser Maklernetzwerk wählen. Wählen Sie den Weg, der zu Ihnen passt. Wir beraten Sie persönlich und unverbindlich.
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