Ab 2027 ändert sich die EEG-Förderung für kleine Solaranlagen grundlegend. Erfahren Sie, was das für Ihren Immobilienwert bedeutet und wie Effenzio Sie berät.
Die Förderung erneuerbarer Energien steht vor einem spürbaren Wandel. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat nach monatelangem Vorlauf einen neuen Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgelegt. Besonders für Eigentümer kleiner Solaranlagen bringt dieser Entwurf wichtige Änderungen mit sich – Änderungen, die den Immobilienmarkt im Großraum Pfalz und Rheinhessen unmittelbar betreffen. Bei Effenzio sehen wir es als unsere Aufgabe, Sie schnell, sicher und stressfrei über relevante Entwicklungen zu informieren, damit Sie fundierte Entscheidungen rund um Ihre Immobilie treffen können.
Das aktuell geltende EEG ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und hat den Ausbau der Solarenergie deutlich beschleunigt. Wer Solarstrom auf seinem Dach erzeugt und in das Netz einspeist, erhält auf Basis dieses Gesetzes 20 Jahre lang pro Kilowattstunde einen festen Betrag. Das Ziel: bis 2030 sollen 80 Prozent des deutschen Stroms aus erneuerbaren Quellen stammen.
Mit dem EEG 2023 wurden außerdem mehrere wichtige Regelungen eingeführt oder angepasst:
Auch der Mieterstrom profitierte: Betreiber von Solaranlagen auf Dächern von Wohnhäusern werden stärker gefördert, wenn der erzeugte Strom im gesamten Wohnviertel verbraucht wird – nicht nur im unmittelbar betroffenen Gebäude. Dieser sogenannte Quartiersansatz stärkt die dezentrale Energieversorgung in Wohnanlagen erheblich.
Der aktuelle Reformentwurf, dessen Referentenentwurf vom 18. Juli 2026 vorliegt, sieht grundlegende Änderungen für kleine Solaranlagen vor. Konkret geht es um Anlagen bis 25 Kilowatt installierter Leistung, die ab 2027 neu errichtet werden.
Ursprünglich hatte Ministerin Reiche geplant, die feste Einspeisevergütung für neue, kleine Solaranlagen ab 2027 vollständig abzuschaffen. Diese Ankündigung stieß auf breite Kritik – auch aus den eigenen Koalitionsreihen. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Umweltminister Carsten Schneider (SPD) hatten bereits im Januar 2026 Widerspruch gegen einen ersten Entwurf eingelegt, da ein Ausbremsen der Energiewende befürchtet wurde.
Das Wirtschaftsministerium hat nun nachgebessert: Geplant ist ein Übergangssystem mit einer befristeten Übergangsvergütung für bis zu 36 Monate. Danach sollen Anlagenbetreiber in die Direktvermarktung wechseln. Zusätzlich kann für kleine Anlagen vier Jahre lang ein Direktvermarktungsbonus in Anspruch genommen werden.
Direktvermarktung bedeutet, dass der selbst erzeugte Strom über einen spezialisierten Dienstleister an Strombörsen verkauft wird. Ist der Börsenpreis hoch, können Privatleute theoretisch stärker davon profitieren als mit der bisherigen Festvergütung. Das Modell ist jedoch deutlich schwankungsabhängiger als die bisherige feste Vergütung und erfordert mehr Eigeninitiative sowie ein gewisses Verständnis für Marktmechanismen.
Für Immobilieneigentümer, die eine neue Solaranlage planen, stellt sich damit die Frage: Lohnt sich eine Investition noch vor 2027, um von der bewährten Festvergütung zu profitieren? Oder bietet das neue System mit seinen Übergangszahlungen und dem Direktvermarktungsbonus ausreichend Planungssicherheit?
Ein weiterer zentraler Punkt der EEG-Reform betrifft die Netzverträglichkeit. Im Jahr 2025 lag der Anteil von Wind, Sonne, Biomasse und Co. an der deutschen Stromerzeugung nach Angaben der Energiebranche bei 58 Prozent. Das Ziel von 80 Prozent bis 2030 hält Reiche ausdrücklich aufrecht – jedoch soll der weitere Ausbau stärker am tatsächlichen Stand des Netzausbaus ausgerichtet werden.
Konkret: Teure sogenannte Abregelungen – also Ausgleichszahlungen, wenn Ökostromanlagen mangels Netzkapazität zeitweise abgeschaltet werden müssen (Fachbegriff: Redispatch) – sollen für neue Anlagen in Engpassgebieten künftig entfallen. Auch hier hat das Wirtschaftsministerium laut dem Entwurf nachgebessert und den Entfall der Redispatchentschädigung in Engpassgebieten „genauer justiert“.
Für Investoren und Immobilieneigentümer bedeutet das: Der Standort einer Solaranlage gewinnt künftig noch mehr an Bedeutung. Wer eine Immobilie in einem netzkapazitätsschwachen Gebiet besitzt, sollte die Entwicklungen aufmerksam verfolgen.
Die geplanten Änderungen am EEG haben direkte Auswirkungen auf den Wert und die Attraktivität von Immobilien – sowohl für Selbstnutzer als auch für Kapitalanleger. Eine bestehende Solaranlage mit gesicherter Festvergütung kann den Immobilienwert positiv beeinflussen. Neue Anlagen, die unter das Übergangssystem fallen, sollten sorgfältig kalkuliert werden.
Kompetenz trifft Klarheit: Bei Effenzio Immobilienentwicklung GmbH begleiten wir Sie nicht nur beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie, sondern beraten Sie auch zu wertrelevanten Faktoren wie energetischen Eigenschaften und gesetzlichen Rahmenbedingungen. Wählen Sie den Weg, der zu Ihnen passt – ob als direkter Verkauf an Effenzio oder mit professioneller Maklerunterstützung in der Region Pfalz und Rheinhessen.
Was ändert sich ab 2027 für Besitzer kleiner Solaranlagen?
Ab 2027 erhalten neu errichtete Solaranlagen bis 25 Kilowatt installierter Leistung keine dauerhafte feste Einspeisevergütung mehr. Stattdessen ist eine befristete Übergangsvergütung für bis zu 36 Monate geplant, bevor die Betreiber in die Direktvermarktung wechseln sollen. Zusätzlich kann für vier Jahre ein Direktvermarktungsbonus beantragt werden.
Was versteht man unter Direktvermarktung von Solarstrom?
Bei der Direktvermarktung wird der selbst erzeugte Strom nicht zu einem festen Tarif vergütet, sondern über einen Dienstleister an Strombörsen verkauft. Die Erlöse schwanken je nach aktuellem Börsenpreis und sind damit weniger planbar als die bisherige Festvergütung.
Was gilt noch unter dem aktuellen EEG 2023?
Das geltende EEG ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Wer aktuell eine Solaranlage betreibt und Strom ins Netz einspeist, erhält 20 Jahre lang einen festen Vergütungsbetrag pro Kilowattstunde. Diese Regelung gilt für Anlagen, die vor den geplanten Neuregelungen ab 2027 in Betrieb genommen wurden.
Lohnt es sich, noch vor 2027 eine Solaranlage zu installieren?
Wer von der bewährten Festvergütung profitieren möchte, sollte prüfen, ob eine Installation vor dem geplanten Stichtag 2027 wirtschaftlich sinnvoll ist. Die individuelle Situation – Dachfläche, Eigenverbrauch, Netzeinspeisung – sollte dabei sorgfältig bewertet werden. Eine fachkundige Beratung ist empfehlenswert.
Welchen Einfluss hat eine Solaranlage auf den Immobilienwert?
Eine bestehende Solaranlage mit gesicherter Einspeisevergütung kann den Wert einer Immobilie positiv beeinflussen, da sie laufende Energiekosten senkt und zusätzliche Einnahmen generiert. Bei geplanten Anlagen unter dem neuen Fördersystem sollte die wirtschaftliche Kalkulation sorgfältig geprüft werden.
Die Energiegesetzgebung entwickelt sich weiter und beeinflusst den Wert Ihrer Immobilie direkt. Ob Sie über einen Verkauf nachdenken, Ihre Immobilie optimal positionieren möchten oder einfach wissen wollen, was Ihr Objekt heute wert ist – die Experten von Effenzio Immobilienentwicklung GmbH stehen Ihnen mit 100% Zuverlässigkeit zur Seite. Zwei Wege – ein sicheres Ziel: Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung und wählen Sie, ob Sie direkt an Effenzio verkaufen oder unser Maklernetzwerk in Pfalz und Rheinhessen in Anspruch nehmen möchten. Jetzt Kontakt aufnehmen und Ihre Immobilie schnell, sicher und stressfrei bewerten lassen.
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